Heimbeirat
Sie können sich laut Gesetz dabei durch einen gewählten Heimbeirat, dessen Mitglieder sich aus gewählten Bewohnern und ggf. einigen anderen Vertretern - z.B. Angehörigen - zusammensetzt, vertreten lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Heimfürsprecher zu ernennen, der dann die Interessen der Bewohner vertritt.
In St. Marien besteht ein gewählter Heimbeirat, in den sowohl Bewohner als auch Angehörige gewählt wurden. Der Heimbeirat tagt regelmäßig. Hier werden beispielsweise aktuelle Anliegen der Heimleitung mit den Interessenvertretern der Bewohner besprochen, Anliegen und Anregungen der Bewohner aufgenommen und Feiern abgesprochen.