Bezugspflege
Diese Pflegefachkraft wird dabei durch eine ebenfalls festgelegte Pflegehilfskraft unterstützt. Bei der Durchführung der Pflege müssen jedoch arbeitsorganisatorische und rechtliche Kriterien erfüllt werden, sodass sich hier eine ausschließliche Beziehungspflege nicht realisieren lässt. Dennoch bemühen wir uns, einen häufigen Wechsel der Pflegekräfte für die Bewohner zu vermeiden, damit nach Möglichkeit eine personelle Kontinuität bei der Versorgung der Bewohner erreicht wird. Die Pflegekräfte sind daher in der Regel einem bestimmten Bereich zugeordnet.
Durch die tägliche Übergabezeiten zwischen den Dienstschichten sowie durch das Mittel der Fallbesprechungen in Teamsitzungen wird ein größtmöglicher Informationsfluss zwischen den Pflegekräften sichergestellt, sodass eine individuelle, den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner entsprechende Pflege gewährleistet wird. Behandlungspflegerische Maßnahmen wie die Medikamentengabe, Verbandwechsel etc. werden, unseren Qualitätsansprüchen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend von Pflegefachkräften durchgeführt. Diese sind dann - je nach dienstlichen Erfordernissen - für alle Bewohner eines Wohnbereichs zuständig.