Herzlich Willkommen
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Einrichtung und laden Sie ein, unser Haus auf diesem Wege ein wenig kennen zu lernen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch zu einem persönlichen Kontakt zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Einrichtung und laden Sie ein, unser Haus auf diesem Wege ein wenig kennen zu lernen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch zu einem persönlichen Kontakt zur Verfügung.
für Besuche in unserer Einrichtung gelten die aktuell gültigen behördlichen Vorgaben. Demnach sind Besuche unter Einhaltung der Hygienevorgaben und nach vorheriger Anmeldung möglich. Unsere Einrichtung hat hierzu ein individuelles Schutzkonzept erarbeitet, welches die Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie unsere einrichtungsbezogenen Hygienepläne einbezieht.
Besucherinnen und Besucher der Einrichtung müssen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.
Besuchsverbote bestehen insbesondere für Personen
Besuche sind bis zu einer abweichenden Entscheidung des Gesundheitsamtes nicht mehr gestattet, wenn in der Einrichtung ein nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Besuche grundsätzlich aufgrund der Kontaktpersonenerfassung und der hygienischen Einweisung nur in ausgewiesenen Besuchszeiten erfolgen können!
Bei Fragen zu den aktuell gültigen Regelungen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Bozena Perek
Einrichtungsleitung