Kurzzeitpflege
Mehr Entlastung ab 1. Juli 2025 - neue Regelung für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Verbesserung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:
Statt zwei getrennte Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu haben, steht nun ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Das bedeutet für Sie:
- Mehr Flexibilität - Sie entscheiden, wie Sie das Budget nutzen: komplett für Kurzzeitpflege, komplett für Verhinderungspflege oder gemischt.
- Mehr Zeit - Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
- Einfacher Zugang - Die bisher nötige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.
- Finanzielle Sicherheit - Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt.
Diese Änderung macht es für pflegende Angehörige leichter, Pausen einzulegen, ohne sich um komplizierte Regelungen zu sorgen - und für Pflegebedürftige, die passende Unterstützung genau dann zu bekommen, wenn sie gebraucht wird.
Wir beraten Sie gerne persönlich, wie Sie die neuen Möglichkeiten optimal für sich oder Ihre Angehörigen nutzen können.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-zum-1-juli-in-der-pflege.html